Die Landesregierung hat in ihrer „Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 17. März 2020, § 1.6“ den Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen mit Gültigkeit zum 18. März 2020 untersagt.
Diese Verordnung hat aktuell bis zum 19. April 2020 Bestand.
Hierdurch ist leider unsere Tennisanlage ist bis auf Weiteres gesperrt. Das Clubhaus darf ebenso nicht betreten werden und bleibt verschlossen.
Sollte es neue Informationen geben werden wir Euch informieren. Wir hoffen auf Euer Verständnis.
Bleibt gesund!